07-21-2012, 12:15 PM
Ließ dir den Paragrafen bitte einmal durch !
Im KunstUrhG geht es nicht nur um Fotos !!!
Es geht um die Erkennbarkeit
Zitat aus dem KunstUrhebergesetz :
Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen.
Im KunstUrhG geht es nicht nur um Fotos !!!
Es geht um die Erkennbarkeit
Zitat aus dem KunstUrhebergesetz :
Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen.


