02-02-2010, 07:28 PM
Danke für eure Antworten !
Also nutz mir das B so gut wie garnichts. Meine Tante die sich am Sozialgericht damit befasst, erzählte mir nämlich, dass man die Fahrtkosten, ich rede nur vom Auto nicht vom ÖPNV , absetzen kann.
Aber was wäre, wenn man familiär niemanden hätte, wer würde meine, mir zustehende Begleitperson bezahlen und deren Unkosten ?
@canario
ja also die besonderen Belastungen in der Einkommenststeuer, werden schon ausgereizt...da gibt es nicht viel mehr zu holen
Danke euch
Alex
Also nutz mir das B so gut wie garnichts. Meine Tante die sich am Sozialgericht damit befasst, erzählte mir nämlich, dass man die Fahrtkosten, ich rede nur vom Auto nicht vom ÖPNV , absetzen kann.
Aber was wäre, wenn man familiär niemanden hätte, wer würde meine, mir zustehende Begleitperson bezahlen und deren Unkosten ?
@canario
ja also die besonderen Belastungen in der Einkommenststeuer, werden schon ausgereizt...da gibt es nicht viel mehr zu holen

Danke euch
Alex
Linksventrikuläre Herzinsuffiziens seit 2008 8% Ef und seit 2020 48% EF - Defiträger
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