02-02-2010, 09:34 AM
Hi alex,
wie Daniel schon schreibt, fährst du und die Begleitung kostenlos im öffentlichen Nahverkehr, wenn du die entsprechende Wertmarke hast. Hier in Rheinland-Pfalz ist z.B: das Versorgungsamt zuständig. In anderen Bundesländern ggfls. eine andere Behörde. Wenn die Behandlung weiter weg ist, und im Zusammenhang mit einer stationären Aufnahme liegt, stelle ich einen Antrag auf Erstattung bei der KK.
Die sonstigen "ärztlichen Autofahrten" setze ich (aG) als besondere Belastungen bei der Einkommenssteuer ab. Hier wird allerdings die zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Also, die vollen Unkosten bekommt man nie heraus
Gruß
Canario
wie Daniel schon schreibt, fährst du und die Begleitung kostenlos im öffentlichen Nahverkehr, wenn du die entsprechende Wertmarke hast. Hier in Rheinland-Pfalz ist z.B: das Versorgungsamt zuständig. In anderen Bundesländern ggfls. eine andere Behörde. Wenn die Behandlung weiter weg ist, und im Zusammenhang mit einer stationären Aufnahme liegt, stelle ich einen Antrag auf Erstattung bei der KK.
Die sonstigen "ärztlichen Autofahrten" setze ich (aG) als besondere Belastungen bei der Einkommenssteuer ab. Hier wird allerdings die zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Also, die vollen Unkosten bekommt man nie heraus

Gruß
Canario


