02-20-2009, 06:56 PM
Hi Illy,
muss dir da eine schlechte nachricht machen- das sind ja alles Bürokraten, und die kennen keine Ausnahmen.
Du wirst das Geld erstatten müssen- behaupte ich mal.
Jeder Antrag der Wiedersprochen und darraufhin geändert wird, wird ab Antragsdatum geändert.
Da du Vollleistungen bezogen hast, aber nach deinem Wiederspruch nur Halbzeitrentnerin bist, wirst du zurück bis Antragsdatum gestuft. hast somit auch nur Anspruch auf halbe Leistung .
Sorry, denke die werden drauf bestehen ;(
Die Leistungen werden ja weiter bezahlt auch in der zeit des Wiederspruches, da es Leute gibt, die ja wirklich Voll unfähig sind zu arbeiten, und davon leben müssen.
Die könne ja dann nicht einfach wegen des Wiederspruches die Leistungen einbehalten.
Sorry ;( tut`mir leid für dich.
Knuddel Anke
muss dir da eine schlechte nachricht machen- das sind ja alles Bürokraten, und die kennen keine Ausnahmen.
Du wirst das Geld erstatten müssen- behaupte ich mal.
Jeder Antrag der Wiedersprochen und darraufhin geändert wird, wird ab Antragsdatum geändert.
Da du Vollleistungen bezogen hast, aber nach deinem Wiederspruch nur Halbzeitrentnerin bist, wirst du zurück bis Antragsdatum gestuft. hast somit auch nur Anspruch auf halbe Leistung .
Sorry, denke die werden drauf bestehen ;(
Die Leistungen werden ja weiter bezahlt auch in der zeit des Wiederspruches, da es Leute gibt, die ja wirklich Voll unfähig sind zu arbeiten, und davon leben müssen.
Die könne ja dann nicht einfach wegen des Wiederspruches die Leistungen einbehalten.
Sorry ;( tut`mir leid für dich.
Knuddel Anke
"Das Glück ist mit den Fleissigen!"
(arabisch)
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