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| Geschrieben von gizmo - 08-21-2012, 07:42 AM |
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Ja, bei uns war es mal genau so. damals war es der Sturm Lothar, welcher uns von der Aussenwelt abschnitt. Dafür zuständig ist die Feuerwehr. Die macht die Straße(Rettungsweg) frei. Den Rest neben der Straße regelt das Forstamt oder die Gemeinde. |
| Geschrieben von agloco - 08-21-2012, 04:15 AM |
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Grüße euch, die Zufahrt meiner Eltern wurde stark durch ein Unwetter getroffen, sprich es liegen mehrere Bäume auf dem Zufahrtsweg. Dies ist der einzige Weg meine Eltern und die pflegebedüftigen Nachbarn zu erreichen. Es gibt also keinerlei Rettungsweg. Die Bäume liegen noch auf öffentlichen Grund für die die Forstveraltung zuständig ist. Eine Nachbarin hatte die Feuerwehr gerufen die dann irgendwann auch Zeit gefunden hatte, ihr Grundstück zu befreien. Können wir die 112 wählen und nach Hilfe verlangen? Oder ist der Förster dafür zuständig? Ich meine meine Eltern sind völlig abgeschnitten...kein RTW würde sie erreichen... Wir wollen uns auch nicht doof anmachen lassen von der Feuerwehr, doch schließlich sind sie ja völlig abgeschnitten...habe gelesen, dass die Feuerwehr nur handelt, wenn unmittelbar Gefahr besteht für die Bevölkerung) Vieleicht hatte ja jemand schon so etwas... Grüße |
