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| Geschrieben von LOCKE - 07-22-2012, 05:50 AM |
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.... die Ermittlungen wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft eingestellt. Selbstjustiz nenne ich diese Aktion nicht, die Initiatoren dieser Gruppe distanzieren sich davon deutlich und verweisen mit Tel. Nummern an die Polizei. Erstaunlich wie die Diskussionen sich entwicklen rund um diese Aktion. Ok, also räumen wir dem Täter ein Recht an seinem Bild ein, gemäß Gesetzestexten. Ich habe eine 14 jährige Tochter. Vor einigen Wochen wurde ein 16 jähriges Mädel Opfer einer versuchten Vergewaltigung am hellichten Tag an einer vielbefahrenen Strasse eine Ortschaft weiter. Der Kerl wurde schnell gefunden. Ich sitz hier und mache mir Gedanken, ob und wohin ich mein Kind noch allein gehen lassen kann. Und wenn ich dann höre, das ein Täter ein Recht auf sein eigenes Bild hat :cursing: da got mirs Messer im Sackle uff (badisch) Schönen Sonntach 8o Locke |
| Geschrieben von agloco - 07-22-2012, 02:59 AM |
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Ich finde diese Art der "Selbstjustiz" auch sehr fragwürdig. Zumal in einigen Bundesländern die Polizei bereits bei Facebook präsent ist und auch dort Fahndungen postet mit großem Erfolg. Zu sagen die Polizei und der Staat tut nichts mehr...nun ja da bin ich ganz anderer Meinung. Solange das alles rechtens ist und man das Bild veröffentlichen darf, finde ich es aber schon ok und vielversprechend! |
| Geschrieben von Dennis - 07-21-2012, 12:15 PM |
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Ließ dir den Paragrafen bitte einmal durch ! Im KunstUrhG geht es nicht nur um Fotos !!! Es geht um die Erkennbarkeit Zitat aus dem KunstUrhebergesetz : Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. |
| Geschrieben von LOCKE - 07-21-2012, 04:50 AM |
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Leider wird nach einigen Jahren nichts mehr von Staat und Pol getan ;-( Bildnisrecht ??? Ein Phantombild ist kein Fotot o.ä. Ich würde es ganauso machen, bei dieser Art abscheulicher Verbrechen. Dieser Mensch hat mit seiner Tat jedes Recht verloren :!: :thumbsup: Locke |
| Geschrieben von Dennis - 07-20-2012, 07:22 PM |
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Heftige Geschichte ! Aber das ganze nun über Facebook zu machen, naja...find ich fragwürdig. Klar hat er großen Mist gebaut und er soll für das büßen ! Aber sowas obliegt der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder den Täter nun auf eigene Faust sucht. Meines erachtens verstößt sie gegen das "Bildnisrecht" bzw " Recht am eigenen Bild". Sie ist nicht befugt einfach so Bilder von ihm zu veröffentlichen. Auch keine Fahndungsfotos. § 24 KunstUrhG Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. |
| Geschrieben von LOCKE - 07-20-2012, 02:51 PM |
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Meiner Meinung nach sehr unterstützenswert: http://365news.de/aktuell/vergewaltiger-...-facebook/ oder hier direkt bei FB: http://www.facebook.com/groups/131307453...453676009/ :thumbsup: |
